Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Poolcomplex GmbH
Wernigeröder Str. 71
38895 Derenburg
Deutschland
E-Mail: info@poolcomplex.com
Telefon: +49 170 2978064
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Swimmingpools, Poolüberdachungen, Pooltechnik, Zubehör und sonstigen Waren zwischen der Poolcomplex GmbH (nachfolgend „Verkäufer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Käufer“).
- Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB und Unternehmern gemäß § 14 BGB. Abweichende Regelungen für Unternehmer sind ausdrücklich gekennzeichnet.
- Entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.
- Individuelle Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer haben Vorrang vor diesen AGB.
- Montage-, Installations-, Erd-, Fundament- und sonstige Bauleistungen sind nur Bestandteil des Vertrags, wenn diese ausdrücklich im individuellen Angebot oder in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
- Die Darstellung von Produkten auf der Website, in Katalogen, Prospekten oder sonstigen Werbematerialien stellt kein rechtlich verbindliches Angebot dar.
- Die Bestellung erfolgt ausschließlich auf Grundlage individueller Angebote und Auftragsbestätigungen.
- Der Käufer kann beim Verkäufer eine individuelle Anfrage stellen. Auf Grundlage der übermittelten Angaben erstellt der Verkäufer ein Angebot.
- Sofern das Angebot nicht ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet wird, kann der Käufer dieses innerhalb der angegebenen Gültigkeitsdauer annehmen. Der Vertrag kommt mit fristgerechtem Zugang der Annahmeerklärung beim Verkäufer zustande.
- Bei unverbindlichen Angeboten oder abweichenden Bestellungen kommt der Vertrag erst durch die ausdrückliche Auftragsbestätigung des Verkäufers zustande.
- Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind das angenommene Angebot, die vereinbarten technischen Spezifikationen, gegebenenfalls freigegebene Zeichnungen und die Auftragsbestätigung, soweit diese den vereinbarten Vertragsinhalt zutreffend wiedergibt.
- Änderungen an Maßen, Ausstattung, Farben oder technischen Ausführungen nach Vertragsschluss bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Daraus entstehende Mehrkosten und Auswirkungen auf die Lieferzeit sind vor Durchführung der Änderungen abzustimmen.
- Vertragssprache ist Deutsch.
§ 3 Produktbeschaffenheit und Maßanfertigungen
- Der Verkäufer vertreibt überwiegend individuell nach Kundenvorgaben gefertigte Swimmingpools und Poolüberdachungen.
- Bei Maßanfertigungen werden insbesondere Abmessungen, Form, Farbe, Ausstattung und technische Ausführung anhand der individuellen Bestellung festgelegt.
- Die vereinbarte Beschaffenheit der Ware ergibt sich aus dem individuellen Angebot, den technischen Unterlagen und den ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen.
- Maßangaben bei Swimmingpools beziehen sich auf das Innenmaß, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird. Außenmaße, Wandstärken, technische Einbauten und erforderliche Arbeitsräume können hiervon abweichen.
- Produktbilder können Sonderausstattungen, Dekorationen oder Zubehör zeigen, die nicht Bestandteil des vereinbarten Lieferumfangs sind.
- Fertigungsbedingte Maß- und Materialabweichungen sind nur zulässig, soweit sie den vertraglich vereinbarten Anforderungen und den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
- Bei individuell gefertigten Produkten erfolgt die Herstellung auf Grundlage der vertraglich vereinbarten technischen Spezifikationen.
- Der Käufer hat die zur Fertigung übermittelten Maßangaben und technischen Vorgaben sorgfältig zu prüfen. Gesetzliche Beratungs-, Prüfungs- und Hinweispflichten des Verkäufers bleiben unberührt.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
- Sämtliche gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise verstehen sich in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Gegenüber Unternehmern können Preise ausdrücklich als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
- Liefer-, Transport- und sonstige zusätzliche Kosten werden im jeweiligen Angebot gesondert ausgewiesen, soweit sie vom Verkäufer berechnet werden.
- Kosten für die vom Käufer zu organisierende Entladung sind nicht im Kaufpreis enthalten, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
- Der Kaufpreis ist, sofern im individuellen Angebot nichts anderes vereinbart wurde, mit Vertragsschluss fällig.
- Vereinbarte Anzahlungen, Teilzahlungen und Restzahlungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot.
- Der Verkäufer ist bei wirksam vereinbarter Vorauszahlung erst nach Eingang der geschuldeten Zahlung zur entsprechenden Vorleistung verpflichtet.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere §§ 286 ff. BGB.
- Der Käufer kann mit Gegenforderungen aufrechnen, soweit diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Gesetzlich zwingende Gegenrechte bleiben unberührt.
- Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte des Käufers bleiben bestehen.
§ 5 Lieferzeiten und Lieferverzögerungen
- Die Lieferung erfolgt an die vertraglich vereinbarte Lieferadresse.
- Die voraussichtliche Lieferzeit beträgt, sofern nichts anderes individuell vereinbart wurde, 30 bis 45 Werktage. Als Werktage gelten Montag bis Samstag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz des Verkäufers.
- Bei Maßanfertigungen wird die Lieferfrist auf Grundlage der vereinbarten technischen Spezifikationen und der erforderlichen Freigaben festgelegt.
- Soweit vereinbart, beginnt die Produktionsfrist nach Eingang der vereinbarten Anzahlung und vollständiger Klärung der für die Fertigung notwendigen Angaben.
- Treten nach Vertragsschluss außergewöhnliche, unvorhersehbare und vom Verkäufer nicht zu vertretende Umstände ein, die die Lieferung vorübergehend verhindern, gelten die gesetzlichen Regelungen zu Leistungsstörungen.
- Der Verkäufer informiert den Käufer unverzüglich über erhebliche Lieferhindernisse und deren voraussichtliche Auswirkungen.
- Gesetzliche Rechte des Käufers bei Lieferverzug, insbesondere auf Rücktritt und Schadensersatz, bleiben unberührt.
- Ein konkreter Liefertermin wird mit dem Käufer abgestimmt. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Fälligkeit der Leistung bleiben unberührt.
§ 6 Anlieferung und Entladung
- Die Anlieferung großformatiger Waren, insbesondere Swimmingpools und Poolüberdachungen, erfolgt grundsätzlich mittels geeigneter Transportfahrzeuge.
- Die Entladung der gelieferten Ware erfolgt durch den Käufer auf dessen eigene Kosten und ist nicht Bestandteil der Lieferleistung des Verkäufers, sofern keine abweichende ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
- Der Käufer organisiert rechtzeitig und eigenverantwortlich geeignete Entladegeräte, beispielsweise einen Autokran, Mobilkran oder Gabelstapler, sowie ausreichend qualifiziertes Bedien- und Hilfspersonal.
- Der Verkäufer teilt dem Käufer die für die Entladung erforderlichen und ihm bekannten technischen Angaben, insbesondere Abmessungen, Gewicht und gegebenenfalls vorgesehene Hebepunkte, rechtzeitig mit.
- Der Käufer hat sicherzustellen, dass die vereinbarte Lieferstelle mit dem vorgesehenen Transportfahrzeug erreichbar ist und die Entladung unter Beachtung der geltenden Sicherheitsvorschriften durchgeführt werden kann.
- Der Käufer ist für die fachgerechte Organisation der von ihm übernommenen Entladearbeiten verantwortlich. Gesetzliche Pflichten und Verantwortlichkeiten des Verkäufers sowie des Frachtführers bleiben unberührt.
- Ist die Entladung aufgrund fehlender oder ungeeigneter Entladegeräte, fehlenden Personals oder anderer vom Käufer zu vertretender Umstände nicht möglich, können dem Käufer nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften erforderliche und nachgewiesene Mehrkosten, insbesondere für Wartezeiten, erneute Anlieferung oder Zwischenlagerung, berechnet werden.
- Schäden, die ausschließlich durch eine vom Käufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführte Entladung verursacht werden, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Verkäufers, soweit dieser die Schäden nicht mitverursacht oder anderweitig zu vertreten hat.
- Gegenüber Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Regelungen zum Gefahrübergang unberührt. Die Vereinbarung über die Organisation der Entladung führt nicht zu einem vorzeitigen Gefahrübergang.
§ 7 Transportschäden und Gefahrübergang
- Der Käufer wird gebeten, die Ware bei Anlieferung auf äußerlich erkennbare Transportschäden zu überprüfen.
- Festgestellte Schäden sollten möglichst auf den Transportdokumenten vermerkt, fotografisch dokumentiert und dem Verkäufer unverzüglich mitgeteilt werden.
- Eine unterlassene Dokumentation oder verspätete Schadensmeldung führt bei Verbrauchern nicht zum Verlust gesetzlicher Mängelrechte.
- Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware über.
- Gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Gefahrübergang, insbesondere § 447 BGB, soweit dessen Voraussetzungen vorliegen.
- Gesetzliche Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten von Kaufleuten gemäß § 377 HGB bleiben unberührt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.
- Gegenüber Unternehmern behält sich der Verkäufer das Eigentum bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor, soweit gesetzlich zulässig.
- Die gesetzlichen Vorschriften über den Eigentumserwerb durch Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung bleiben unberührt.
§ 9 Widerrufsrecht und individuell gefertigte Waren
- Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit kein gesetzlicher Ausschlussgrund vorliegt.
- Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
- Dies betrifft insbesondere individuell nach Kundenvorgaben gefertigte Swimmingpools und Poolüberdachungen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen des Widerrufsausschlusses im jeweiligen Einzelfall erfüllt sind.
- Der Verkäufer informiert den Käufer vor Vertragsschluss darüber, wenn für die konkret bestellte Ware aufgrund ihrer individuellen Anfertigung kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
- Bei nicht vom gesetzlichen Widerrufsausschluss erfassten Waren richtet sich das Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen und der gesonderten Widerrufsbelehrung.
- Die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte bleiben unabhängig vom Bestehen oder Ausschluss eines Widerrufsrechts uneingeschränkt erhalten.
§ 10 Gewährleistung und Mängelrechte
- Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Diese betragen bei gewöhnlichen beweglichen Waren regelmäßig zwei Jahre ab Ablieferung.
- Gesetzliche Sonderregelungen, insbesondere für Bauwerke und entsprechend verwendete Sachen, bleiben unberührt.
- Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gewöhnlichen beweglichen Waren ein Jahr ab Ablieferung, soweit gesetzlich zulässig.
- Die Verkürzung nach Absatz 4 gilt nicht bei gesetzlich zwingenden längeren Fristen, arglistigem Verschweigen eines Mangels, übernommenen Garantien sowie bei Schadensersatzansprüchen, die nach § 11 dieser AGB nicht beschränkt werden.
- Gegenüber Kaufleuten gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB.
- Eine zusätzliche Garantie besteht nur, wenn diese ausdrücklich eingeräumt wurde. Inhalt und Umfang ergeben sich aus der jeweiligen Garantieerklärung.
- Gesetzliche Mängelrechte werden durch eine Garantie nicht eingeschränkt.
§ 11 Haftung
- Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die ausschließlich auf vom Käufer zu vertretende Umstände zurückzuführen sind, insbesondere:
- unsachgemäße Baugrubenvorbereitung,
- ungeeignete Fundamente,
- fehlerhafte Drainage oder Entwässerung,
- nicht fachgerechte Montage durch den Käufer,
- unsachgemäße Entladung,
- eigenmächtige technische Veränderungen,
- fehlerhafte Arbeiten nicht vom Verkäufer beauftragter Dritter.
- Eine Haftung bleibt bestehen, soweit der Verkäufer den Schaden mitverursacht oder anderweitig zu vertreten hat, insbesondere durch fehlerhafte technische Vorgaben oder Verletzung gesetzlicher Hinweis- und Beratungspflichten.
- Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus übernommenen Garantien bleiben unberührt.
§ 12 Bauvorbereitung und Mitwirkungspflichten
- Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Käufer für die fachgerechte Vorbereitung des Einbau- oder Aufstellortes verantwortlich.
- Hierzu gehören, soweit für das jeweilige Produkt erforderlich:
- Herstellung einer geeigneten Baugrube,
- Bereitstellung eines statisch geeigneten Fundaments,
- ausreichende Drainage und Entwässerung,
- Prüfung der Boden- und Grundwasserverhältnisse,
- Sicherstellung geeigneter Zufahrtswege,
- Bereitstellung erforderlicher Versorgungsanschlüsse,
- Organisation der Entladung,
- Einholung erforderlicher behördlicher Genehmigungen.
- Der Käufer hat die ihm übermittelten technischen Vorgaben zu berücksichtigen.
- Der Verkäufer schuldet keine Prüfung der baulichen Eignung des Grundstücks, sofern eine solche Leistung nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Gesetzliche Hinweis- und Beratungspflichten bleiben unberührt.
- Verzögerungen und zusätzliche Aufwendungen infolge einer vom Käufer zu vertretenden fehlenden Mitwirkung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 13 Verbraucherstreitbeilegung
Die Poolcomplex GmbH ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
§ 14 Anwendbares Recht
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Bei Verbrauchern bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt, soweit diese nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen maßgeblich sind.
§ 15 Gerichtsstand
- Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz des Verkäufers Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig.
- Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
§ 16 Schlussbestimmungen
- Individuelle vertragliche Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften.
- Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.